Verwaltung Gemeinde Gremsdorf
Gemeinde Gremsdorf
Hauptstraße 12
91350 Gremsdorf
09193 8343
09193 698588
EMail
Erster Bürgermeister Norbert Walter
0179 2331444
Die Verwaltungsarbeit
Die Gemeinde Gremsdorf gehört seit 1978 der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch an, zu der auch noch der Markt Lonnerstadt, der Markt Mühlhausen und der Markt Vestenbergsgreuth gehören. Die Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch wurde im Zuge der Gebietsreform mit Wirkung vom 01.05.1978 gebildet.
Die Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch zählt derzeit ca. 7.000 Einwohner und umfasst eine Fläche von ca. 84 km². Die Mitgliedsgemeinden liegen rings um die ehemalige Kreisstadt Höchstadt a. d. Aisch, die nicht zur Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch gehört. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist somit zentraler Punkt innerhalb des Verwaltungsbereiches.
Die Mitgliedsgemeinden haben als selbständige Kommunen über alle örtlichen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Lediglich die Verwaltungsarbeiten werden zentral in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Höchstadt abgewickelt. Insoweit ist die Verwaltungsgemeinschaft Behörde der jeweiligen Mitgliedsgemeinden und an Weisungen der Bürgermeister gebunden.
Darüber hinaus vollzieht sie, von einigen Ausnahmen abgesehen, in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen hat, wie z. B. Meldewesen, Personalausweis, Reisepass, Standesamtswesen usw.
Während die Entscheidungen in den Mitgliedsgemeinden – je nach Wichtigkeit und der Regelungen in der jeweiligen Geschäftsordnung – vom Ersten Bürgermeister oder vom Gemeinderat getroffen werden, ist für die Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft (Personal-, Haushalts-, und Organisationsfragen, etc.) der Gemeinschaftsvorsitzende oder die Gemeinschaftsversammlung zuständig. Außerdem hat jede Verwaltungsgemeinschaft einen Leiter der Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch ist Anlaufstelle der Bürger und hält viele Formblätter und Anträge bereit, auch wenn für die Bearbeitung ein anderes Amt zuständig ist.