Breitbandförderung der Gemeinde Gremsdorf
Die Gemeinde Gremsdorf beteiligt sich am Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel ist der Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen. Wir informieren Sie auf diesen Seiten über den aktuellen Stand des Verfahrens und veröffentlichen alle notwendigen Dokumente.
Förderschritt 1
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u. a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Die Karte der Ist-Versorgung für die Gemeinde Gremsdorf kann hier abgerufen werden.
Förderschritt 2
Die Gemeinde Gremsdorf veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investitoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden. Die Gemeinde Gremsdorf bittet daher mit dem hier hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 13. Juli 2015 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 3
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Gremsdorf im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Förderschritt 4
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) Die Gemeinde Gremsdorf führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 16.11.2015 ein Angebot abzugeben. Die Stadt hat die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und wählt anhand der unter Ziff. 8 c) genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. Die Gemeinde arbeitet mit der Stadt Höchstadt a. d. Aisch interkommunal zusammen
Bei Los 1 Gewerbegebiet Gremsdorf sind 15 Hausanschlüsse herzustellen
Förderschritt 5
Die Gemeinde Gremsdorf hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen
Förderschritt 6
Der Gemeinde Gremsdorf ist der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.
Förderschritt 7
In der folgenden Datei finden Sie die Bestätigung der Gemeinde Gremsdorf zum Kooperationsvertrag
Förderschritt 8
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 der Richtlinie des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können unter folgenden Links eingesehen werden