Wenn Sie einen Antrag an die Gemeinde stellen, welcher im Gemeinderat öffentlich zu behandeln ist (z. B. Bauantrag, Zuschussantrag von Vereinen, usw.), benötigen wir von Ihnen eine ausgefüllte Datenschutzerklärung.
In dieser Erklärung können Sie angeben, ob die von Ihnen im Antrag übermittelten Daten von uns veröffentlicht werden dürfen.
Hintergrund hierzu ist die Veröffentlichung der jeweils zuletzt genehmigten Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung auf der Homepage der Gemeinde.