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BEKANNTMACHUNG: Verordnung zum Verbot des Mitführens und des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen vom 16. Juni 2023

Veröffentlicht: 24.08.2026
Veröffentlicht von: Gemeinde Gremsdorf
BEKANNTMACHUNG: Verordnung zum Verbot des Mitführens und des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen vom 16. Juni 2023

Aufgrund des Art. 30 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (BayRS 2011-2-I) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Gremsdorf folgende Verordnung:

 

§ 1 Geltungsbereich

(1)     Der zeitliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den Zeitraum der Kirchweih in der Gemeinde Gremsdorf (Freitag bis Montag, jeweils den gesamten Tag).

 

(2)     1Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung erstreckt sich auf die folgenden öffentlichen Flächen außerhalb der genehmigten Schankflächen:

 

1. Ortsstraße „Bechhofer Straße“ (von der Einmündung „Hauptstraße“ bis zum Kreuzungsbereich „Kellerstraße“),

 

2. Rathausumgriff (Gehweg entlang der Hauptstraße, Freiflächen und Fußwege um das Rathaus, Teilbereich des Radweges).

 

2Die genaue Grenze des Geltungsbereichs hinsichtlich der Nrn. 1 bis 2 ergibt sich aus der beiliegenden Karte vom 12.06.2023 (Maßstab 1:1000), die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist. 3Maßgeblich ist die Innenkante der Begrenzungslinien.

 

§ 2 Alkoholverbot

Es ist verboten, alkoholische Getränke im Geltungsbereich dieser Verordnung zu konsumieren sowie mit sich zu führen, soweit die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.

 

§ 3 Ausnahmen

Aufgrund besonderer Anlässe kann die Gemeinde in Einzelfällen ganz oder teilweise Ausnahmen vom Verbot des § 2 zulassen.

 

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

Gemäß Art. 30 Abs. 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes i.V.m. § 17 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes kann mit Geldbuße bis zu 1000 Euro belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 2 alkoholische Getränke konsumiert oder mit sich führt, wenn die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.

 

§ 5 Inkrafttreten, Geltungsdauer

1Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Sie gilt bis zum Ablauf des Zeitraums der Kirchweih in der Gemeinde Gremsdorf im Jahr 2026.

 

Gremsdorf, 16. Juni 2023

Gemeinde Gremsdorf

 

Walter

Erster Bürgermeister

 

Wiederholungshinweis:

Die Verordnung wurde bereits mit Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 1172 am 11.08.2023 und im Mitteilungsblatt Nr. 1199 am 23.08.2024 veröffentlicht.

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