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BEKANNTMACHUNG: Verordnung zum Verbot des Mitführens und des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen des Ortsteils Buch, Gemeinde Gremsdorf vom 01. September 2023

Veröffentlicht: 03.09.2026
Veröffentlicht von: Gemeinde Gremsdorf
BEKANNTMACHUNG: Verordnung zum Verbot des Mitführens und des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen des Ortsteils Buch, Gemeinde Gremsdorf  vom 01. September 2023

Aufgrund des Art. 30 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (BayRS 2011-2-I) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Gremsdorf folgende Verordnung:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Der zeitliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den Zeitraum der Kirchweih im Ortsteil Buch der Gemeinde Gremsdorf (Freitag bis Montag, jeweils den gesamten Tag).

 

(2) 1Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung erstreckt sich auf die folgenden öffentlichen Flächen außerhalb der genehmigten Schankflächen:

 

1.   Ortsstraße „Buch“ (von der Einmündung „Staatsstraße 2240“ in östlicher Richtung bis zum Privatweg bei Hausnummer 31 b),

 

2.  Kapellenumgriff (Gehweg entlang der Kapelle, Freiflächen und Fußwege um die Kapelle, Teilbereich bis zum Brunnen, entlang vom alten Gefrierhaus).

 

3.  Der gesamte Bereich des Spielplatzes und des Bereiches der alten Viehwaage

 

2Die genaue Grenze des Geltungsbereichs hinsichtlich der Nrn. 1 bis 3 ergibt sich aus der beiliegenden Karte vom 25.08.2023 (Maßstab 1:1000), die als Anlage Bestandteil dieser

 

Verordnung ist. 3Maßgeblich ist die Innenkante der Begrenzungslinien.

 

§ 2 Alkoholverbot

 

Es ist verboten, alkoholische Getränke im Geltungsbereich dieser Verordnung zu konsumieren sowie mit sich zu führen, soweit die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.

 

§ 3 Ausnahmen

 

Aufgrund besonderer Anlässe kann die Gemeinde in Einzelfällen ganz oder teilweise Ausnahmen vom Verbot des § 2 zulassen.

 

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

 

Gemäß Art. 30 Abs. 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes i.V.m. § 17 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes kann mit Geldbuße bis zu 1000 Euro belegt werden, wer vorsätzlich entgegen § 2 alkoholische Getränke konsumiert oder mit sich führt, wenn die Getränke den Um-ständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.

 

§ 5 Inkrafttreten, Geltungsdauer

 

1Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Sie gilt bis zum Ablauf des Zeitraums der Kirchweih im Ortsteil Buch der Gemeinde Gremsdorf im Jahr 2026.

 

 

Gremsdorf, 01. September 2023 Gemeinde Gremsdorf

 

Walter

Erster Bürgermeister

 

Wiederholungshinweis:

Die Verordnung wurde bereits mit Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 1174 am 08.09.2023 und in den Mitteilungsblättern Nr. 1200 am 06.09.2024 und Nr. 1227 vom 19.09.2025 veröffentlicht.

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