Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch §§192-199 und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) §12 Bodenrichtwerte
Bodenrichtwertekonferenz zum Stand 31.12.2020
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises ErlangenHöchstadt hat in seiner Sitzung (Bodenrichtwertkonferenz) am 09. Juni 2021 die für das Gemeindegebiet der Gemeinde Gremsdorf ermittelten Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 als durchschnittliche Lagewerte für Wohnbau- und Gewerbeflächen und für die Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland und Forstflächen ohne Bestockung) mitgeteilt.
Die Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom 19.07.2021 bis 18.08.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch, Bahnhofstraße 18, Zimmer 2.04, öffentlich zur Einsicht aus.
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch).